Überarbeitung nötig

Bundesstaatsanwaltschaft: Sporrer rudert jetzt zurück

Eine Frau im weißen Blazer spricht bei einer Pressekonferenz in Wien am Mikrofon.
© APA/HANS KLAUS TECHT
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) spricht sich für eine "grundlegende Überarbeitung" des Entwurfs für die geplante  Bundesstaatsanwaltschaft - ein Prestige-Projekt der Regierung - aus.
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Nach überwiegender Kritik am Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur geplanten Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft tritt Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) für eine "grundlegende Überarbeitung" ein. Die zahlreichen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hätten einen "klaren Änderungsbedarf" gezeigt, stellte Sporrer am Dienstag fest: "Für eine neue Bundesstaatsanwaltschaft, die die Bezeichnung 'unabhängig' auch wirklich verdient, müssen wir noch gründlich nachbessern."

Die Arbeit der Ermittlungs- und Anklagebehörden müsse vor allem vor möglichem politischem Zugriff geschützt werden, betont Sporrer. Sie nehme die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens "sehr ernst". Die breite Beteiligung und die zahlreichen fundierten Stellungnahmen hätten wichtige Impulse gebracht, um den bisherigen Entwurf in ein rechtlich wie praktisch tragfähiges Modell umzuarbeiten: "Der Satz 'So weit waren wir noch nie', ist aktueller denn je. Es war ein wichtiger Schritt, eine dermaßen bedeutende Verfassungsreform der Öffentlichkeit in einem strukturierten und transparenten Prozess vorzulegen."

Für Sporrer mindestens neunjährige Amtsdauer erforderlich

Bei der zukünftigen unabhängigen Weisungsspitze, die aus drei Personen bestehen soll, spricht sich Sporrer für eine mindestens neunjährige Amtsdauer aus. Der aktuelle Entwurf sieht eine Bestellung für sechs Jahre vor. Eine deutlich längere Amtszeit sei erforderlich, um die Bestellung der Bundesstaatsanwältinnen bzw. -anwälte "von der Legislaturperiode sichtbar abzukoppeln", argumentiert Sporrer.

"Die oberste Anklagebehörde darf nicht von Parteien- oder Verteidigerinteressen beeinflusst sein", betont Sporrer in Bezug auf die Kommission, die die Kandidatinnen und Kandidaten für die Weisungsspitze auswählen und dem Nationalrat vorschlagen soll. Jeder Anschein sachfremder Einflussnahme oder institutioneller Rollenkonflikte müsse a priori ausgeschlossen werden: "Es darf dabei keine vorprogrammierten Einfallstore für Unvereinbarkeit oder Befangenheit geben - weder bei der Zusammensetzung der Auswahlkommission noch bei der Qualifikation der Kandidatinnen und Kandidaten."

Die Kommission soll sich laut dem aktuellen Gesetzesentwurf aus Justizvertretern, Rechtsanwälten und Universitätsprofessorinnen zusammensetzen. Jüngste Erfahrungen mit mehreren bekannten Strafverteidigern, die mit fragwürdigen Methoden gegen die BUWOG-Richterin Marion Hohenecker vorgegangen waren und dafür beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) und der Wiener Anwaltskammer durchaus auf Verständnis stießen, dürften bei Sporrer die Alarmglocken schrillen haben lassen. Sie will ausschließen, dass die Bundesstaatsanwaltschaft von Verteidigerinteressen mitgeprägt wird.

Gegen "Ping-Pong-Spiel" und Stillstand

Beim gemeinsamen Bestellungsverfahren zwischen Auswahlkommission und Parlament "darf es weder ein 'Ping-Pong-Spiel' noch Pattsituationen oder Stillstand geben", verlangt Sporrer. Auch eine mögliche Nominierung durch das Parlament am Vorschlag der Auswahlkommission vorbei müsse ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Was die parlamentarische Kontrolle anlangt, ist aus Sicht Sporrers zwingend zu gewährleisten, dass die parlamentarische Interpellation sich nur auf bereits abgeschlossene Verfahren bezieht - im aktuellen Entwurf sind auch laufende Verfahren umfasst. Alles andere würde laufende Ermittlungen in Strafverfahren gefährden. Die Offenlegung des Abstimmungsverhaltens eines Mitglieds der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament ist für die Justizministerin "ein absolutes "No-Go"."

Sporrer spricht sich außerdem gegen eine sogenannte Ministeranklage aus, da die künftigen Bundesstaatsanwältinnen und Bundesstaatsanwälte als Beamte ohnehin der dienst- und disziplinarrechtlichen Kontrolle durch den Obersten Gerichtshof unterliegen: "Eine der Ministeranklage nachgebildete Klage zum Verfassungsgerichtshof würde zu einer systemwidrigen Verdoppelung der Rechtskontrolle führen."

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