Kurzparkzone Wien

Alte Parkscheine ab 1. Juli ungültig

Eine Parkraumüberwacherin kontrolliert parkende Autos am Straßenrand.
© Stadt Wien/Michael Rausch-Schott
Nach der Erhöhung der Parkgebühren gilt nun eine klare Frist: Bis 30. Juni können alte Parkscheine noch genutzt werden, ab 1. Juli sind ausschließlich die neuen Tarife gültig. Der ÖAMTC warnt vor möglichen Strafzetteln.
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Mit Jahresbeginn hat die Stadt Wien die Parkgebühren auf 1,70 Euro pro halber Stunde erhöht. Die Übergangsfrist für zuvor zum alten Tarif erworbene Parkscheine endet mit 30. Juni, erinnerte der ÖAMTC am Mittwoch per Aussendung.

Ab 1. Juli verlieren die alten Parkscheine ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden. Der Mobilitätsklub forderte eine Umtauschmöglichkeit der Restbestände und kritisierte die gestiegenen Mobilitätskosten.

Wird ein Auto ohne gültiges Parkpickerl oder mit altem Parkschein abgestellt, drohen Verwaltungsstrafen. Von der Wiener Stadtregierung wurde eine Umtauschmöglichkeit gefordert: "Niemand erwartet, dass alte Parkscheine unbegrenzt gültig bleiben. Es sollte aber möglich sein, den Differenzbetrag aufzuzahlen und vorhandene Parkscheine weiterzuverwenden", wurde ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler zitiert.

Der Mobilitätsklub kritisierte zudem die Kostensteigerungen im Mobilitätsbereich. Der Preis für das Parkpickerl wurde jüngst um rund 30 Prozent von zehn auf 13 Euro erhöht, auch die Tarife im öffentlichen Verkehr sind gestiegen.

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