Die Richterin gab damit einer Klage von Gewerkschaften der Wahlhelfer statt. In ihrer einstweiligen Verfügung untersagte sie dem Justizministerium, von den örtlichen Behörden die Streichung von Wählern aus den Wählerlisten oder die Zurückweisung von Stimmzetteln auf Grundlage von Listen mutmaßlicher Nicht-Staatsbürger zu verlangen.
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Die Entscheidung erging wenige Tage vor den Kongresswahlen am Dienstag, bei denen über die Mehrheit im Repräsentantenhaus und Senat entschieden wird.
Die Trump-Regierung hatte den Druck auf die Bundesstaaten in den vergangenen Monaten erhöht und mit Verweis auf die Wahlsicherheit Wählerdaten gefordert. Kritiker sehen darin eine unzulässige Einmischung der Bundesebene. Eine Stellungnahme des Justizministeriums lag zunächst nicht vor.
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