Auf unbestimmte Zeit

Untreue-Prozess gegen  Luger überraschend vertagt

Ein Mann im Anzug sitzt an einem Schreibtisch mit Monitor und schaut nach vorne.
© FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMM
Der Untreue-Prozess gegen den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) ist am Freitag auf unbestimmte Zeit vertagt worden.
OE24 auf Google bevorzugen

Der Ex-Stadtchef soll im Zusammenhang mit der Brucknerhausaffäre ein juristisches Gutachten um gut 19.000 Euro in Auftrag gegeben haben, das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vor allem in seinem eigenen Interesse gewesen sei. Das Gericht will die Gutachterin als Zeugin befragen.

Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als über einen Whistleblower durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen bereits gekannt hatte, gab der Bürgermeister, der auch LIVA-Aufsichtsratsvorsitzender war, ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war.

Zwei Männer im Anzug, einer im Vordergrund mit Brille, bei einem Gerichtstermin in Linz.
ABD0074_20260703 - LINZ - ÖSTERREICH: ZU APA0066 VOM 3.7.2026 - (v.l.) Der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) und Anwalt René Haumer, im Rahmen eines Prozesses gegen den Linzer Ex-Bürgermeister Luger am Freitag, 3. Juli 2026 in Linz. - FOTO: APA/FOTOKERSCHI / FLORIAN REISINGER © FOTOKERSCHI / FLORIAN REISINGER

"Großer Fehler"

Er bekenne sich nicht schuldig im Sinne der Anklage, sagte Luger vor Gericht. Er sehe es heute als "großen Fehler", das Gutachten in Auftrag gegeben zu haben. Er glaube zwar auch heute noch, dass es notwendig gewesen sei, aber "im Nachhinein gesehen hätte ich mich für befangen erklären müssen", sagte er. Es habe sich um die erste Meldung im Whistleblowersystem gehandelt und man habe "null Erfahrung" gehabt, wie man damit gesellschaftsrechtlich umgehen solle.

Er habe nach dem Eingang der Whistleblowermeldung einen Anwalt gefragt, ob das Durchstechen der Fragen strafrechtliche Relevanz habe - egal ob für ihn oder Kerschbaum - und der Anwalt habe gesagt, dass das nicht der Fall sei. Nach dieser Auskunft sei es für ihn nur mehr um gesellschaftsrechtliche Fragen gegangen - etwa wen er informieren müsse. Der Anwalt empfahl ein Gutachten. "Ich hielt das auch für den besten Weg, um mein Dilemma zu lösen." Was hätte das Gutachten klären sollen, fragte die Richterin. Er habe wissen wollen: "Was ist jetzt zu tun?", antwortete Luger.

Aufsichtsrat nicht informiert

Die Expertise habe dann "nachvollziehbare juristische Empfehlungen" enthalten, es sei für ihn damit "sehr klar gewesen, in welchem Rahmen ich mich zu bewegen habe", schilderte Luger. Allerdings befasste sich das Gutachten auch seitenweise mit der - für Luger persönlich nicht unerheblichen - Frage der strafrechtlichen Relevanz. Das habe er nicht hinterfragt. Das Gutachten habe ohnehin nur beleuchtet, ob bzw. welche strafrechtlichen Konsequenzen es für Kerschbaum geben könnte, sagte der von Luger zuerst kontaktierte Anwalt als Zeuge.

Luger wird auch vorgeworfen, den Aufsichtsrat nicht über die Whistleblowermeldung informiert zu haben. Er habe nicht gewusst, ob er das überhaupt dürfe, so der Ex-Politiker. Im Gutachten sei gestanden, dass er das Kontrollgremium nicht informieren müsse. Es habe auch keinen Aufsichtsrat gegeben, "wo die Verschwiegenheit so oft aus politischen Gründen missbraucht wurde wie bei der LIVA", begründete er sein Zögern. Man fürchtete, dass aus dem teils politisch besetzten Aufsichtsrat sofort etwas an die Medien dringen würde. Und wenn die ebenfalls von Whistleblower angeprangerten Compliancevorwürfe gegen Kerschbaum - die später zu dessen Entlassung führten - nicht wahr gewesen seien, wäre Kerschbaum als Intendant "verbrannt" gewesen, so Lugers Verteidiger.

Chats verrieten Luger als Maulwurf

Im August 2024 veröffentlichten die "Oberösterreichischen Nachrichten" einen Chatverlauf zwischen Luger und Kerschbaum, aus dem hervorgeht, dass Luger selbst die Hearing-Unterlagen an Kerschbaum geschickt hat. Wegen des wachsenden öffentlichen Drucks trat er wenig später zurück. "Warum haben Sie Unterlagen an Kerschbaum geschickt?", wollte die Richterin im Prozess wissen. Er habe sich diese Frage in den vergangenen Jahren selbst öfter gestellt, antwortete Luger. Er habe einfach gedacht, dass Kerschbaum die richtige Persönlichkeit für die Aufgabe sei. Er hätte "das aber gar nicht gebraucht" (die Hearingfragen vorab zu bekommen, Anm.).

Eine Diversion für Luger war vom Oberlandesgericht Linz gekippt worden. Das Geld für das Gutachten hat der Ex-Stadtchef mittlerweile zurückbezahlt. Das Gericht sah sich am Freitag nicht in der Lage, bereits ein Urteil zu fällen. Es will noch die Erstellerin des Gutachtens und einen weiteren Anwalt, der gemeinsam mit dieser das Gutachten in der LIVA-Aufsichtsratssitzung präsentiert hatte, hören.

Kerschbaum wurde noch in Lugers Amtszeit wegen diverser Compliance-Vorwürfe entlassen. Er geht dagegen vor, ein arbeitsrechtlicher Prozess läuft. Sollte die Stadt Kerschbaum entschädigen müssen, könnte auf Luger weiteres juristisches Ungemach in Form von zivilrechtlichen Ansprüchen der LIVA zukommen.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden