Volksverhetzung?
Xavier Naidoo: Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren
Das Landgericht Mannheim hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und damit den Weg für eine Hauptverhandlung freigemacht. Der genaue Starttermin für das Verfahren gegen den 54-jährigen Musiker Xavier Naidoo steht derzeit noch nicht fest.
Inhalte auf Telegram als Grund
Gegenstand der Anklage aus dem Juli 2023 sind Inhalte, die Naidoo zwischen Dezember 2020 und April 2021 auf einem Telegram-Kanal geteilt haben soll. Laut Gericht soll es sich um antisemitische und den Holocaust leugnende Beiträge handeln. Zudem soll er eine Person aus dem Umfeld der "Amadeu Antonio Stiftung" beleidigt und in diesem Kontext weitere antisemitische Texte verbreitet haben. Den Ermittlungen gingen mehrere Strafanzeigen voraus.
Teilerfolg und Ermittlungen
Für den Musiker gibt es jedoch auch einen Teilerfolg vor Gericht. Eine zweite Anklage wegen Volksverhetzung aus dem Juni 2024 wurde mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt, über die nun das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden muss.
Auch interessant
Reaktion der Verteidigung
Im Jahr 2022 hatte der Sänger in einem Entschuldigungsvideo erklärt, sich in Verschwörungserzählungen verfangen zu haben, und geäußert: "Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue." Seine Anwälte weisen die aktuellen Vorwürfe entschieden zurück und betonen, dass er antisemitisches oder rassistisches Gedankengut ablehne. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden