Wirtschaft und Landwirtschaft

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig im Interview

Junger Landwirt streichelt in einem modernen Stall eine schwarz-weiße Holstein-Kuh.
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Welche Änderungen kommen auf Wirtschaft und Landwirtschaft zu?
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Wir sprechen über das Klimagesetz, Baugenehmigungen und die Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie

2040 statt 2050: Österreich will zehn Jahre früher klimaneutral sein als die EU. Dafür soll sich einiges ändern – weniger Bodenversiegelung und schnellere Umweltprüfungen bei Bauvorhaben. Weniger bauen, aber schneller genehmigen: Wie passt das zusammen?

Die Gastronomie wird sich künftig mit der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln beschäftigen müssen. Um die heimische Landwirtschaft im Wettbewerb mit Mercosur zu stärken, sollen Restaurantbetreiber:innen angeben, woher die Lebensmittel kommen. Totschnig befürwortet mehr Transparenz – bei der Herkunft, nicht bei der Haltung der Tiere. Woher das Fleisch kommt, soll künftig sichtbar sein. Wie das Tier gelebt hat, hingegen nicht.

Klimagesetz

Im Interview mit Niki Fellner vergangene Woche antwortet Totschnig auf die Frage, ob ein Klimagesetz in ohnehin für die Wirtschaft schwierigen Zeiten nicht kontraproduktiv wäre: "Aus meiner Sicht ist es völlig gerechtfertigt, dass wir in dieser Phase ein klares Signal als Bundesregierung setzen in Richtung Umwelt und Klimaschutz."

Die Klimaneutralität soll bis 2040 erreicht werden – zehn Jahre früher als von der Europäischen Union vorgegeben. Niki Fellner fragt: „Warum müssen wir zehn Jahre früher als die EU vorgibt klimaneutral sein, wo alle Expert:innen der Meinung sind, dass dies ohnehin nicht möglich sein wird?". Totschnig dazu: „Das ist natürlich wahnsinnig ambitioniert. Grundsätzlich gilt die Ausrichtung auf den EU-Klimarahmen, das bedeutet eine Klimaneutralität bis 2050. National nehmen wir uns vor, ambitioniert Klimapolitik zu betreiben. Das betrifft die Sektoren außerhalb des europäischen Emissionshandels – also etwa Industrie und Energie. Auf dieser Basis werden wir einen Klimafahrplan ausarbeiten und ambitioniert Ziele anzustreben – unter Einbeziehung der Betroffenen".

Dass das Klimagesetz keinerlei Sanktion vorsieht, wird vor allem von den Grünen immer wieder kritisiert. Laut Totschnig sei es aufgrund des europäischen Mechanismus und der hohen Ambition, die mit dem Klimagesetz einhergehen soll, jedoch nicht notwendig, sich als Bundesregierung selbst zu sanktionieren.

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Richterhammer-Icon als Freifläche inmitten eines dichten, nebeligen Waldes von oben gesehen.
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Dürrehilfen

2040 klingt weit entfernt. Für die Landwirtschaft ist der Klimawandel allerdings schon heute spürbar. Fraglich ist, ob die geplanten Maßnahmen mit der Geschwindigkeit der Veränderungen Schritt halten.

Welche landwirtschaftlichen Veränderungen braucht es, um Dürreschäden wie diese in Zukunft gar nicht erst entstehen zu lassen? Soll auf lange Frist der Fokus weniger stark auf die Tierhaltung und mehr auf hitze- und trockenheitsresistenten Pflanzenanbau gerichtet werden?

Totschnig dazu: „Es braucht definitiv eine Anpassung an den Klimawandel. Es braucht weitere Maßnahmen, um angesichts des menschengemachten Klimawandels sicherzustellen, dass wir die heimische Produktion in Zukunft gewährleisten können." Im Grünlandbereich und im Futtermittelanbau sei es essentiell, in die Dürreversicherungen einzusteigen „Denn wir können nicht ausschließen, wie es in den nächsten Jahren weitergeht."

Doch der Einstieg in die Dürrehilfe alleine beschafft bei Trockenheit kein Futter. Außerdem: Steigt die Temperatur, sinkt die Milchleistung. Der Wasserverbrauch steigt und zusätzliche Kühlmöglichkeiten für die Tiere müssen angeschafft werden.

Wie soll Tierhaltung weiter bestehen, wenn klimatische Bedingungen, wie in diesem Sommer, in Zukunft häufiger vorkommen?

In der Pressekonferenz vom 21. August wurde seitens der Regierung bereits auf künftige Änderungen hingewiesen. Die Tierhaltung soll laut Totschnig jedoch auch bei anhaltender Hitze und Dürre weiter aufrechterhalten werden: „Wir sehen in den Prognosen, dass wir mit 15-20% mehr Extremwetterereignissen rechnen müssen. Natürlich muss man sich darauf besser einstellen. Wir müssen uns verbessern, indem wir hitze- und trockenheitsresistente Pflanzen anbauen und Wasserverbrauch effizienter gestalten. Ich hoffe jedoch nicht, dass wir jedes Jahr ein Katastrophenjahr haben."

Sollten sich entgegen der Hoffnungen des Landwirtschaftsministers extreme Trockenperioden wie diese in Zukunft häufen, bleibt trotzdem die Frage offen, woher das Futter für die Tierhaltung kommen soll. Denn für Tiere spielt keine Rolle, ob die Unterstützungsgelder aus der Versicherung oder aus dem Staatstopf kommen: Beträge am Konto machen Tiere nicht satt.

Verdorrtes Maisfeld mit braunen und grünen Blättern, im Hintergrund Bäume und Hügel.
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Bodenversiegelung und Umweltverträglichkeitsprüfungen

Die Anpassung an den Klimawandel betrifft allerdings nicht nur die Landwirtschaft. Auch bei Bauvorhaben soll sich einiges ändern.

Die Bodenversiegelung soll drastisch reduziert werden. Gleichzeitig sollen die Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Bauvorhaben beschleunigt werden.

Im Zuge der Genehmigung eines geplanten Baues muss in der Regel überprüft werden, ob und welche Auswirkungen das Bauvorhaben auf die Umwelt haben wird. Übersteigen die Umweltauswirkungen ein bestimmtes Maß, kann entweder keine Genehmigung erteilt werden oder nur unter bestimmten Auflagen.

Schneller genehmigen, ohne Umweltstandards zu senken: Genau an diesem Spagat könnte sich zeigen, wie ernst es die Regierung mit dem eigenen Klimaschutzanspruch meint.

Zu befürchten ist, dass die Umweltauswirkungen dabei in Zukunft weniger stark berücksichtigt werden. Totschnig versichert Gegenteiliges: „Wir setzen EU-Recht um. Ziel ist, die Verfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten, damit für die Betroffenen schneller Klarheit herrscht. Es geht nicht um eine Herabsenkung der Umweltstandards. Die Umweltstandards, die die EU-RL als Grundlage definiert, werden wir einhalten."

Mercosur und der Druck auf die heimische Landwirtschaft

Auch über das heftig kritisierte Mercosur-Abkommen und den damit einhergehenden Konkurrenzdruck der Landwirt:innen haben wir mit dem Landwirtschaftsminister gesprochen.

Seit 3. September 2026 hat die EU Importe aus Brasilien gestoppt. Grund ist der möglicherweise unzulässige Einsatz bestimmter in der EU verbotener Antibiotika. Brasilien hat die für den Import erforderlichen Kontrollen nicht bestanden. Die EU betont jedoch ausdrücklich, dass die Importe bloß vorübergehend ausgesetzt werden und Brasilien ein wichtiger Handelspartner wäre.

Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie

Die Wettbewerbsnachteile der heimischen Landwirtschaft gehen weiter. Um dem entgegenzuwirken, soll eine Herkunftskennzeichnung der Lebensmittel auch in der Gastronomie eingeführt werden. Der Preisunterschied zwischen billigen Importprodukten und teureren heimischen Produkten wird damit für Konsument:innen nachvollziehbar.

Totschnig: „Ja, das Mercosur-Abkommen bringt zusätzlichen Wettbewerbsdruck. Uns war wichtig, dass wir das mit der Herkunftskennzeichnung verknüpfen, was uns am Ende auch gelungen ist. Kontrollen müssen verbessert werden und es geht auch darum, die hohen Standards, die wir einhalten müssen, auch für importierte Produkte gelten zu lassen. Viele Bäuerinnen und Bauern fordern aufgrund der Freihandelsabkommen, dass wir heimische Lebensmittel kennzeichnen - auch in der Gastronomie. Das ist eine Forderung, die ich absolut ernst nehme und die berechtigt ist. Mehr Transparenz für den Konsumenten gibt die Möglichkeit, selbst zu entscheiden. Die Herkunftskennzeichnung ist ein Prozess und ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen weitere Schritte setzen können."

Was ist mit einer Haltungskennzeichnung der Lebensmittel?

Soll für Konsument:innen ersichtlich sein, ob das Schwein auf Betonboden oder auf Stroh gehalten wurde? Offenbar nicht.

Totschnig dazu: „Vor einigen Jahren war Tierhaltungskennzeichnung noch ein großes Thema. Wir und auch der Einzelhandel mussten jedoch zu Kenntnis nehmen, dass aufgrund der Inflation und der Preissensibilität die Forderung nach einer Tierhaltungskennzeichnung verschwunden ist. Die Forderung, mehrere Kategorien zu schaffen, ist nicht mehr da, weil für den Konsumenten der Preis zählt. Das ist nicht das, was wir wollen, denn Tierwohl und Qualität sind uns wichtig. Hier hat jedoch ein Umdenken stattgefunden. Der Konsument ist nicht bereit, einen höheren Preis für mehr Tierwohl zu bezahlen."

Für die Wirtschaft und insbesondere für die Landwirtschaft werden die nächsten Monate spannend. Das Klimagesetz setzt ambitionierte Ziele. Wie konsequent diese in der Praxis umgesetzt werden – von der Anpassung der Landwirtschaft über die Tierhaltung bis hin zu Bauvorhaben und dem internationalen Wettbewerb – bleibt abzuwarten.

Sollten sich extreme Trockenperioden wie diese in Zukunft häufen, bleibt trotzdem die Frage offen, woher das Futter für die Tierhaltung kommen soll. Denn für Tiere spielt keine Rolle, ob die Unterstützungsgelder aus der Versicherung oder aus dem Staatstopf kommen: Beträge am Konto machen Tiere nicht satt.

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