Entscheidung

HC Strache freigesprochen

Ein Mann im blauen Anzug geht durch einen hellen Flur mit Glastüren.
© APA/GEORG HOCHMUTH
Der Untreue-Prozess gegen den Ex-FPÖ-Politiker und -Vizekanzler Heinz Christian Strache und einen Mitangeklagten in der so genannten Lebensversicherung-Causa ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht mit Freisprüchen für die beiden Angeklagten zu Ende gegangen.
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Ein Schöffensenat wies den inkriminierten Vorwurf der Untreue zurück. Zu dieser Entscheidung kam der Senat nach einer Beratungszeit von knapp 40 Minuten.

Ein Mann im Anzug sitzt mit Tasche an einem Tisch, im Hintergrund eine Frau mit Handtasche.
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"Aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens besteht an der Schuld der beiden Angeklagten kein Zweifel", hatte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag dargetan. Straches Anwältin hatte demgegenüber auf die Zeugenbefragungen verwiesen, die die Aussagen ihres Mandanten bekräftigt hätten. Die Zeugen hätten bestätigt, dass Strache auch für ein mögliches Ende seiner politischen Karriere abgesichert werden sollte. Auch habe sich Strache später, als er die Versicherungssumme einforderte, nie auf jene Zusatzvereinbarung berufen, mit der er sich laut Anklage widerrechtlich als Begünstigter der Lebensversicherung eintragen ließ. Dass die meisten Zeugen sich nicht erinnern konnten, dass es einen Beschluss der Parteigremien gab, mit dem diese Vereinbarung abgesegnet wurde, erklärte die Verteidigerin mit einer gewissen Vorsicht.

Ankläger: "Eigenmächtig und an der Partei vorbei gehandelt"

Die Angeklagten hätten "eigenmächtig und an der Partei vorbei gehandelt", meinte hingegen der öffentliche Ankläger. Die Mitglieder des Finanzausschusses der Wiener FPÖ hätten vor Gericht erklärt, dass es keinen Beschluss gab, Strache intern abzusichern. Die Versicherung sei "komplett an der Partei vorbei geschleust worden". Kein Gremium sei je damit befasst worden. Es sei "niemals angedacht gewesen, Strache eine Pension aus dem Parteivermögen angedeihen zu lassen", formulierte der Staatsanwalt.

Straches Rücktritt als Folge des Ibiza-Videos bezeichnete der Staatsanwalt als "selbst verschuldetes Fehlverhalten". Es handle sich um keinen "internen Versicherungsfall". Straches leugnende Verantwortung sei "eine reine Schutzbehauptung".

Strache hat "vollstes Vertrauen in die unabhängige Gerichtsbarkeit"

Er habe "vollstes Vertrauen in die unabhängige Gerichtsbarkeit", hatte Strache am finalen Verhandlungstag beim Eintreten in den Gerichtssaal erklärt. In einer letzten Befragung rechnete Strache mit den früheren Wiener FPÖ-Granden ab. Hintergrund der Verhandlung ist die sogenannte Causa "Lebensversicherung".

Strache bekräftigte am Ende des Beweisverfahrens, die für seinen Vorgänger Hilmar Kabas abgeschlossene Versicherung sei 2007 auf ihn übertragen worden. Dass sich keiner seiner früheren Parteikollegen jetzt daran erinnern könne bzw. wolle, sei "enttäuschend, weil ich diesen Menschen jahrzehntelang vertraut habe." 2014 habe es dann einen Vorstandsbeschluss der Wiener Partei-Granden gegeben, die Versicherung auf Ab- und Erleben zu ändern: "Da ist niemand gezwungen worden. Im Gegenteil." Jetzt hätten "alle Amnesie, das ist natürlich enttäuschend." Er hätte sich "auf die Protokollführung verlassen. Ich war zu blauäugig."

Eine schriftliche Bestätigung habe er sich nicht geben lassen. "Das war die Vorgabe der Altvorderen", behauptete Strache. Die Partei-Granden hätten sich auf den Standpunkt "jedes Schriftl ist a Giftl" gestellt. Er habe seinen Parteifreunden vertraut.

Strache berichtete von "konkreten Morddrohungen"

Die Versicherung sei ursprünglich "eine Risikoabsicherung für den Krisenfall, wenn ich ums Leben kommen sollte, dass meine Mutter und meine Kinder versorgt sind" gewesen, referierte Strache. Er sei immer wieder "konkreten Morddrohungen" ausgesetzt gewesen. So hätte der fanatische IS-Anhänger Mohamed Mahmoud seinerzeit Attentatspläne gegen ihn gewälzt: "Er wollte mich am Viktor-Adler-Markt liquidieren." Später, in seiner Zeit als Vizekanzler, habe es "einen 86-seitigen Autobomben-Akt" gegeben, der gegen sein Leben gerichtet gewesen sei, legte Strache dar.

Die Versicherung hätte ihm "den Rücken frei gehalten", referierte Heinz-Christian Strache: "Ich hatte den Rücken frei, dass ich leichtfüßiger handeln konnte."

"Das ist ja alles an den Haaren herbeigezogen"

Er widersprach der Darstellung des Zweitangeklagten, der sich laut eigener Aussage durch Strache und einen FPÖ-Anwalt gedrängt fühlte, die Änderung der Versicherungspolizze zu unterschreiben. Das habe er gar nicht können, so Strache, mit Verweis auf die gewichtige Position des Zweitangeklagten innerhalb der Partei. "Die hätten mich durch Sonne und Mond geschossen", rückte Strache das Machtverhältnis zwischen Obmann und Parteigremien aus seiner Sicht zurecht.

Die Fragen der Staatsanwaltschaft wollte Strache nicht direkt beantworten, dies passiere auch auf Anraten seiner Anwältin hin. Über den Umweg des Vorsitzenden ging Strache dann doch auf einige Punkte ein. "Das ist ja alles an den Haaren herbeigezogen", ärgerte sich der Angeklagte über die Vorhalte der Ankläger.

Versicherung als letzter Rettungsanker

Auch das Auseinandergehen von Strache und seiner ehemaligen Partei nach Aufschlagen des Ibiza-Skandals wurde erneut thematisiert. Seine eigene Liste habe er erst ins Leben gerufen, nachdem die Partei ihm alle Hilfen entschlagen habe. Mehrere FPÖ-Politiker hatten im Zeugenstand die Kausalität andersrum dargestellt. Nach einer Hausdurchsuchung habe die Partei ihn nicht mehr anstellen oder seine Anwaltskosten übernehmen wollen. Die Versicherung sei deshalb sein letzter Rettungsanker gewesen, sagte Strache sinngemäß.

Die Staatsanwaltschaft wirft Strache vereinfacht gesagt vor, mit Hilfe eines Mitangeklagten eine von der Wiener Landespartei abgeschlossenen Versicherungspolizze zu seinen Gunsten geändert zu haben. Einbezahlt wurden 940.000 Euro in die Versicherung. Diese habe ursprünglich vorgesehen, dass Straches Mutter und seine Kinder im Fall seines Ablebens entschädigt werden. Im Erlebensfall sollte das Geld dagegen an die Partei zurückfließen. Letzteres hätten Strache und sein Mitangeklagter über eine Vereinbarung umändern lassen. Die Anklage spricht von einem "In-sich-Geschäft", da Strache hier sowohl als neuer Begünstiger sowie als Vertreter der Partei, also der alten Begünstigten, unterschrieben habe. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Letzte Zeugin sagte aus

Zuvor hatte eine letzte Zeugin ausgesagt, die als FPÖ-Politikerin in den entscheidenden Jahren Mitglied des Finanzausschusses der Wiener FPÖ war. Wie viele vorangegangene Zeugen gab sie an, nicht über die Details der Versicherungspolizze im Bild gewesen zu sein. Sie habe es aber schon so verstanden, dass Strache bzw. dessen Familie auch für den Fall eines politischen Karriereendes abgesichert sein sollten. Auch für Straches Vorgänger im Amt des Landesparteiobmann, Hilmar Kabas, gab es eine ähnliche Versicherung - allerdings mit dem Unterschied, dass hier die Partei im Ablebensfall begünstigt gewesen wäre, im Erlebensfall Kabas selbst. Tatsächlich wurde 2007 wohl im Einvernehmen mit Kabas entschieden, die Versicherungssumme zu nutzen, um den neuen Obmann Strache zu versichern.

Der Zweitangeklagte hatte bei seiner Befragung am Mittwoch angegeben, die Idee einer Versicherung zwar initiiert zu haben, um den Obmann für den Fall eines Karriereendes abzusichern, meinte aber zugleich: "Inhalt des jeweiligen Versicherungsvertrages ist nicht mein Thema gewesen". Mit Bezug auf die Zusatzvereinbarung von 2014, mit der Strache als Begünstigter eingetragen wurde, wiederholte H. seine bereits vorher getätigte Aussage, dass er von Strache und dem FPÖ-Politiker Peter Fichtenbauer in der Kanzlei des Letztgenannten zu einer Unterschrift gedrängt worden sei. Grünes Licht von Parteigremien habe es für die Vereinbarung keines gegeben, zugleich zeigte sich der Angeklagte überzeugt, dass es diese Freigabe gegeben hätte, wären die zuständigen Parteigremien gefragt worden.

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