Neue Regel
EU verbietet "No Cash"-Schilder in Geschäften
Der digitale Euro trifft den aktuellen Zeitgeist perfekt, obwohl selbst in traditionellen Bargeld-Ländern die Vorliebe für Scheine und Münzen langsam bröckelt. Parallel zum neuen digitalen Zentralbankgeld soll in Europa jedoch auch das klassische Bargeld gestärkt werden. Dazu legten das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen Verordnungsvorschlag vor, der die Rolle von Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel konkretisieren soll. Insbesondere geht es um eine klare Annahmepflicht.
Striktes Verbot für Schilder
Ein neuer Ratsentwurf konkretisiert den Plan an verschiedenen Stellen und beschäftigt sich mit der Frage, wie einfach Händler die Annahme von Bargeld künftig ausschließen können. Stand jetzt können Geschäfte über die Vertragsfreiheit eine Barzahlung durchaus ausschließen, sofern dies für Kunden vor dem Vertragsabschluss klar erkennbar ist. Damit ist bald Schluss, denn die Regeln werden verschärft. War vorher nur vorgesehen, dass Bargeld grundsätzlich anzunehmen ist, wird jetzt in Artikel 4a festgehalten: "Ein Händler darf Bargeld nicht einseitig vorab ausschließen." Dies betrifft Geschäfte vor Ort, bei denen Händler und Kunden gleichzeitig anwesend sind. Explizit geht es dabei um Hinweisschilder, auf denen "No Cash" zu lesen ist. Das soll künftig ein unzulässiger Vorabausschluss sein.
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Fünf Ausnahmen im Entwurf
Es werden im Entwurf jedoch auch explizit Ausnahmen von der Bargeld-Pflicht aufgelistet, in denen Händler die Scheine und Münzen trotzdem rechtmäßig ablehnen dürfen:
- 100-Euro-Grenze: Wenn kleine Beträge, wie etwa ein Gebäck für 2 Euro, mit großen Scheinen ab 100 Euro bezahlt werden, kann der Händler die Annahme verweigern.
- Münzgrenze: Händler müssen im Geschäft nicht mehr als 50 Münzen auf einmal annehmen.
- Kein Wechselgeld: Wenn der Händler im Moment nachweislich kein Wechselgeld zur Verfügung hat, greift die Annahme-Pflicht ebenfalls nicht.
- Notfälle: In Ausnahmesituationen, wenn zum Beispiel die Kasse defekt oder blockiert ist, gilt eine Ausnahme.
- Freiwillige Einigung: Stimmt der Kunde vorab aktiv zu, Alternativen zu Bargeld zu nutzen, ist das weiterhin erlaubt.
Händler dürfen aber zum Beispiel Schilder aufhängen, die darauf hinweisen, dass eine Kartenzahlung bevorzugt wird. Wie dann am Ende tatsächlich bezahlt wird, entscheidet ganz allein der Kunde.
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