Jetzt Prozess

Eine Silvester-Rakete: 2,9 Millionen Euro Schaden!

Ein Mehrfamilienhaus steht nachts am Dach in Flammen, Feuerwehr ist vor Ort.
© Foto Kerschi, Markus Hauser: Gnazes Dach von Wohnhausanlage fing Feuer.
Das sollte Böller-Fans vor dem nächsten Anlass eine dringliche Warnung sein: Einem 23-Jährigen wird die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst zur Last gelegt - mit einer Silvester-Rakete fackelte er im Vorjahr das gesamte Dach einer Wohnhausanlage in Traun ab.
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OÖ. Ein 23-Jähriger, gebürtiger Ungar, steht in knapp zwei Wochen am 18. November vor Gericht, weil eine von ihm abgefeuerte Rakete in der Silvesternacht ein Mehrfamilienhaus in Traun (Bezirk Linz-Land) zu einem wahren Feuer-Inferno machte. Ihm wird die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst zur Last gelegt.

Spektakuläre Löscharbeiten in der Nacht zum 1. Jänner in Traun.
Spektakuläre Löscharbeiten in der Nacht zum 1. Jänner in Traun. © Foto Kerschi, Markus Hauser

Wind verblies Rakete auf Balkon in 3. Stock

Der zum Tatzeitpunkt 22-Jährige soll zum Jahreswechsel 2025/2026 mehrere Feuerwerksraketen abgeschossen haben. Eine davon traf - vom Wind abgetrieben - einen Balkon im dritten Stock eines Wohnblocks. Dort begannen Gegenstände zu brennen und die Flammen griffen binnen weniger Minuten auf das gesamte Dach über. Der Schaden wird mit knapp 2,9 Millionen Euro beziffert. Der Beschuldigte ist geständig.  Und er wird wohl sein Leben lang zahlen müssen - straffrechtlich drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen.

er Schaden bei Tageslicht betrachtet. Mieter verloren im wahrsten Sinne des Wortes des Dach über ihrem Kopf.
Der Schaden bei Tageslicht betrachtet. Mieter verloren im wahrsten Sinne des Wortes des Dach über ihrem Kopf. © Foto Kerschi, Markus Hauser

Der Prozessbeginn hat sich deshalb um Monate verzögert, weil das Bezirksgericht Traun sich zuerst für unzuständig erklärt hatte. Denn der Strafantrag bezog sich auf den Paragrafen 170 (fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst), Absatz 1. Das Gericht hätte aber § 170/Abs. 2 für angemessen gehalten. Dieser kommt zur Anwendung, wenn "viele Menschen" - das sind laut Rechtsprechung mindestens 30 – "in Not versetzt" wurden, erklärte ein Sprecher des Landesgerichts Linz.

In der Wohnhausanlage waren nach dem Brand 13 Unterkünfte vorübergehend nicht benutzbar. Da zum einen nicht klar war, wie viele Personen davon betroffen waren, und zum anderen viele keine Informationen zu ihren Ersatzquartieren lieferten, konnte die "große Not" von "vielen Menschen" nicht festgestellt werden und das Landesgericht Linz entschied, dass man wie ursprünglich vorgesehen den milderen Paragrafen verwenden müsse. Damit wird nun wie vorgesehen am Bezirksgericht verhandelt.

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