Wichtiger Check
Dieser Fehler wird im Italien-Urlaub teuer
Auch dieses Jahr gehört Italien zu den beliebtesten Reisezielen Österreichs. Wer mit seinem Auto anreisen will, soll vor der Abfahrt einen Blick auf die Reifen werfen. Seit Mitte Mai gelten laut ÖAMTC spezielle Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen.
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Bei einem Vergehen drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 1.731 Euro. Das Auto kann sogar vorübergehend stillgelegt werden.
Motorräder sind ausgenommen
Die italienische Bestimmung gilt nicht nur für einheimische Autofahrer, sondern auch für Autos mit ausländischen Kennzeichen. Neben Autos müssen darauf auch Wohnmobile, Transporter und Anhänger. Zwischen dem 16. Mai und dem 15. Oktober können in Italien Winter- und Ganzjahresreifen nur dann verwendet werden, wenn der Geschwindigkeitsindex mindestens dem entspricht, der im Zulassungsschein eingetragen ist. Ausgenommen sind nur Motorräder.
Der gefragte Hinweis steht direkt auf der Reifenflanke. Neben der Reifendimension steht ein Buchstabe, der sogenannte Geschwindigkeitsindex. Zum Beispiel steht bei der Bezeichnung "225/55 R17 H" das "H" für eine zulässige Geschwindigkeit von 210 km/h.
Geschwindigkeitswert steht im Zulassungsschein
Dieser Wert muss mit jenem im Zulassungsschein übereinstimmen oder darüber liegen. Die zulässige Geschwindigkeit befindet sich im Zulassungsschein in der Zeile A13.
Diese Geschwindigkeitsindizes sind typisch:
- Q = 160 km/h
- R = 170 km/h
- S = 180 km/h
- T = 190 km/h
- H = 210 km/h
- V = 240 km/h
- W = 270 km/h
- Y = 300 km/h
Wenn man die falschen Reifen anmontiert sind, dann drohen hohe Strafen in Italien. Diese liegen zwischen 430 und 1.731 Euro. Behörden können zudem anordnen, dass das Fahrzeug bis zur Montage richtiger Reifen nicht weiterfahren darf.
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