Ausnahme

Diese drei Personen dürfen weltweit ohne Reisepass reisen

Roter Reisepass liegt auf einer Passseite mit mehreren blauen Einreisestempeln.
© Getty Images/iStockphoto
Wer ins Ausland reist, muss für gewöhnlich seinen Reisepass einpacken. Doch für drei ganz besondere Menschen auf dieser Welt gilt diese Pflicht nicht.
OE24 auf Google bevorzugen

Normalerwiese braucht man für eine Reise ins Ausland einen gültigen Reisepass. Das gilt für österreichische Bürger genauso wie für Reisende in fast allen Ländern weltweit. Wie die Beratungsfirma Henley & Partners im aktuellen Passport Index festhält, dürfen österreichische Staatsbürger zwar in 185 Länder ohne vorheriges Visum einreisen – ganz ohne Pass klappt es aber auch bei ihnen nicht. Weltweit gibt es jedoch drei Menschen, die eine absolute Ausnahme bilden und an der Grenze keinen klassischen Reisepass vorzeigen müssen.

Privileg für den britischen König

Laut einem Bericht von "Travelbook" genießt König Charles III. diesen besonderen Status. Er hat das Privileg nach dem Tod seiner Mutter, Queen Elizabeth II., übernommen. Auf der offiziellen Webseite der britischen Königsfamilie ist klar geregelt: "Bei Auslandsreisen benötigt der Monarch keinen britischen Reisepass." Stattdessen gibt es ein spezielles Dokument. Darin wird schlicht darum gebeten, dem Inhaber ungehindert freies Geleit zu gewähren sowie Schutz und Unterstützung zu bieten. Alle anderen Mitglieder der britischen Royal Family müssen hingegen ganz reguläre Reisepässe nutzen.

Wien-Besuch 2017: Der damalige britische Thronfolger Prinz Charles und seine Ehefrau Camilla bei einem Empfang bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen und seiner Frau Doris Schmidauer in der Hofburg.
Wien-Besuch 2017: Der damalige britische Thronfolger Prinz Charles und seine Ehefrau Camilla bei einem Empfang bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen und seiner Frau Doris Schmidauer in der Hofburg. © APA

Japans Kaiserpaar bildet ebenfalls Ausnahme

Neben dem britischen Monarchen haben laut dem Onlineportal "Asienspiegel" auch Japans Kaiser Naruhito und Kaiserin Masako diese absolute Sonderstellung inne. Bereits in einem Ministeriumsdokument aus dem Jahr 1971 wurde festgehalten, dass es "höchst unangemessen" sei, dem Kaiser oder der Kaiserin einen Pass auszustellen. Es wäre demnach "höchst unangebracht", sie bei Einreiseverfahren wie ganz normale Bürger zu behandeln. Sie nutzen auf Reisen stattdessen das entsprechende Ministeriumsdokument. Das japanische Außenministerium muss das jeweilige Zielland allerdings rechtzeitig vorab über den Besuch informieren. Für die übrigen Mitglieder der japanischen Kaiserfamilie greift dieses Privileg nicht: Sie sind mit Diplomatenpässen unterwegs.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden