Zahlreiche neue Regeln
DAS ändert sich alles im Juli
Mit dem 1. Juli treten in Österreich mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, die Verbraucher, Familien, Mieter und Tierhalter betreffen. Von günstigeren Grundnahrungsmitteln über neue Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende bis hin zu strengeren Vorgaben für die Tierhaltung – diese Regeln gelten im neuen Monat.
Billigere Lebensmittel
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel. Für Produkte wie Brot, Milch, Eier, Butter, Mehl, Reis, Nudeln sowie bestimmte Obst- und Gemüsesorten sinkt der Steuersatz von zehn auf 4,9 Prozent. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine Entlastung der Haushalte und einen dämpfenden Effekt auf die Inflation. Nach Angaben des Finanzministeriums soll ein durchschnittlicher Haushalt dadurch rund 100 Euro pro Jahr sparen.
Auch Alleinerziehende können künftig auf zusätzliche Unterstützung zählen. Der Staat stellt dafür jährlich 35 Millionen Euro bereit. Anspruch haben Eltern, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten. Profitieren sollen mehr als 12.000 Kinder und Jugendliche. Die Hilfe kann außerdem gewährt werden, wenn aufgrund von Gewalt ein Betretungsverbot besteht oder Frauen in einem Frauenhaus Schutz suchen müssen. In besonderen Härtefällen sind einmalige Unterstützungen von bis zu 4.000 Euro vorgesehen.
3-Euro-Steuer auf Pakete
Teurer werden Pakete auch China. Ab 1. Juli wird die 3-Euro-Importsteuer auf kleine Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro fällig. Sie gilt nach Angaben des Rats der EU für 93 Prozent aller E-Commerce-Lieferungen in die EU. Die Pauschale ist eine Übergangslösung, denn künftig sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein. Laut EU führte die Zollfreiheit zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für Verkaufende und Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbrauchende
Mehr Transparenz soll es am Wohnungsmarkt geben. Wer eine Wohnung oder ein Geschäftslokal mieten oder kaufen möchte, soll den zu erwartenden Energieverbrauch besser einschätzen können. Deshalb müssen in Immobilienanzeigen ab Juli sowohl der Heizwärmebedarf als auch der gesamte Energiebedarf verpflichtend angegeben werden. Die Regelung setzt eine entsprechende EU-Vorgabe um und soll Interessenten dabei helfen, die künftigen Energiekosten realistischer einzuschätzen.
Auch interessant
Neu sind außerdem Vorgaben für angehende Tierhalter. Wer erstmals einen Hund, bestimmte Papageien, Reptilien oder Amphibien halten möchte, muss künftig einen verpflichtenden Sachkundekurs absolvieren. Darin werden unter anderem Grundlagen zur artgerechten Haltung, zu den Bedürfnissen der Tiere sowie zu den laufenden Kosten vermittelt. Ziel der neuen Regelung ist es, die Verantwortung künftiger Tierhalter zu stärken und das Tierwohl zu verbessern.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden