Neue Pfandregeln in Österreich: Während für Konsumenten der gewohnte Pfandbetrag von 25 Cent stabil bleibt, greift im Hintergrund ein umfassender Stufenplan mit technischen Nachrüstungen und erweiterten Pflichten.
Seit dem 1. Jänner 2025 gilt in Österreich das flächendeckende Einwegpfand für Kunststoffgetränkeflaschen und Metalldosen aus Aluminium sowie Weißblech. Gestartet ist man mit einer Quote von 80% als Recycling-Ziel. Die wurde laut Fachverband erreicht.
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Sammelquote im Gesetz
“Die zentrale Stelle hat sicherzustellen, dass ab 2027 jeweils zumindest 90 Gewichtsprozent der Abfälle aus bepfandeten Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus bepfandeten Einweggetränkeverpackungen aus Metall getrennt gesammelt werden.”
Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen
Um den Sprung auf die 90-Prozent-Marke im Jahr 2027 dauerhaft abzusichern, sind im gesamten Rückgabenetzwerk gezielte Anpassungen vorgeschrieben.
Die zentrale Abwicklungsstelle EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH koordiniert gemeinsam mit dem heimischen Lebensmitteleinzelhandel und den beteiligten Entsorgungsbetrieben eine spürbare Verdichtung der Logistikketten.
Im Fokus stehen dabei vor allem die technischen Rücknahmeeinheiten:
- Rücknahmeautomaten in kleineren Filialen sowie an hochfrequentierten Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen werden technisch modernisiert.
- Ziel ist es, technische Störungen und Ausfallzeiten drastisch zu reduzieren, damit Rückgaben jederzeit reibungslos ablaufen.
- Die Leerungsintervalle der Automaten werden optimiert, um Engpässe und Überfüllungen an Spitzentagen zu vermeiden.
Prüfung neuer Rücknahmepflichten für Online-Handel und Kantinen
Ein weiterer Schwerpunkt der Nachjustierung betrifft mögliche Lücken im System. Um den Konsumenten den Rückgabeprozess weiter zu erleichtern und Hürden im Alltag vollständig abzubauen, prüfen die Behörden derzeit eine Ausweitung der Rücknahmepflichten.
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Dabei geht es insbesondere um Verkaufsstellen, die bislang nicht oder nur eingeschränkt in die physische Rücknahme eingebunden sind. Diskutiert wird, inwieweit reine Online-Händler, Kantinenbetriebe oder spezielle Gastronomiebereiche künftig stärker zur Rücknahme oder zur direkten Erstattung verpflichtet werden können.
Für die österreichischen Konsumenten ändert sich im Alltag wenig: Das Grundprinzip der Rückgabe im Supermarkt bleibt identisch, und der Pfandeinsatz beträgt weiterhin 25 Cent.
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