Polizei unterbrach Kaufgespräch mit
Mann erkannte in Online-Shop gestohlenes Fahrrad wieder
Der Geschädigte vereinbarte ein Treffen und spielte dem Verkäufer Kaufinteresse vor. Ebenso verständigte er die Polizei, die dann bei dem Kaufgespräch einschritt, berichtete die Exekutive.
Da das Opfer den rechtmäßigen Besitz des Fahrrads belegen konnte, wurde es ihm durch die Beamten unverzüglich zurückgegeben. Im Zuge der weiteren Erhebungen stellte sich heraus, dass der Verdächtige bereits mittels Festnahmeanordnung wegen Einbruchsdelikten von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Bei der Personendurchsuchung konnte auch eine geringe Menge Suchtgift sichergestellt werden. Der Pole wurde in eine Justizanstalt gebracht.
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