AvW verliert Prozess gegen VKI
Das Erstgericht hatte der Klage im Hinblick auf den Ausschluss der außerordentlichen Kündigung stattgegeben, im Hinblick auf den Ausschluss der ordentlichen Kündigung die Klage aber abgewiesen, teilte das VKI in einer Aussendung mit. Beide Parteien haben berufen. Das Oberlandesgericht Graz hat nun dem VKI hinsichtlich beider Klauseln Recht gegeben, aber gleichzeitig eine ordentliche Revision zugelassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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