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14-Jährige kassiert acht Jahre Haft für Friedhof-Mord
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Wien. Eine 14-Jährige ist am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht wegen des Mordes an einer kurz vor der Pension stehenden Magistratsbeamtin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar zu acht Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Zusätzlich wird die Jugendliche in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Mädchen hat aufgrund von Tötungsfantasien auf die ihr völlig unbekannte Frau, die gerade ein Grab besuchte, mit einem Klappmesser mehrfach eingestochen. Die 64-Jährige verstarb noch am Tatort an ihren schweren Verletzungen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. "Ich entschuldige mich, was ich der Frau angetan habe", sagte die 14-Jährige vor der Urteilsverkündung. "Ich bereue es sehr, ein Leben genommen zu haben." Mildernd wurde das Geständnis, der Beitrag zur Aufklärung, die Unbescholtenheit und der Einfluss durch Medikamente zum Tatzeitraum gewertet. Erschwerend war das "besonders verwerfliche Motiv", so die Richterin, da das Opfer eine Person gewesen sei, die sich in Sicherheit gewogen hat. Deshalb wurde die Strafe im oberen Bereich angesetzt, sagte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung.
Die 14-Jährige, vertreten von der renommierten Strafverteidigerin Astrid Wagner, wurde bereits weit vor der Verhandlung in das Nebenzimmer, das eigentlich für die Geschworenenberatung zur Verfügung steht, gebracht, um sie vor den zahlreich gekommenen Medien zu schützen.
In schwarzem Hemd und blauen Jeans kam sie dann direkt aus dem Nebenraum in den Verhandlungssaal, setzte sich vor die Richterin und antwortete mit hoher, leiser Stimme. Wagner beantragte kurz nach den Eröffnungsplädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit, was vom Senat abgelehnt wurde.
14-Jährige fühlte "Anspannung" am Tattag
"Ich bin aufgestanden und hab" eine Anspannung gemerkt", sagte die 14-Jährige. Sie habe in ihrem Bett gelegen und die ganze Zeit auf die Decke gestarrt. "Ich hab" mir gedacht, dass ich jemanden umbringen muss." Das Klappmesser habe sie sich eine Woche vor der Tat gekauft, auch "um mich selbst zu verletzen".
Sie habe sich auch einer Freundin in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar "aufgemuntert", die Bluttat durchzuführen. Erneut beantragte die Verteidigung aufgrund dieser Aussage den Ausschluss der Öffentlichkeit, um den höchstpersönlichen Lebensbereich der minderjährigen Freundin zu schützen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Am Tag der Tat ging die 14-Jährige auf den Friedhof in Penzing, um nach einem möglichen Opfer zu suchen. Sie ging von hinten auf die ihr völlig fremde Frau los, die dort spazieren war. "Auf einmal lag sie da und hat sich nicht mehr gewehrt." Am Ende hatte das Opfer mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen, vor allem im Kopf- und Halsbereich. Danach machte die Jugendliche, die vor der Tat Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine genommen hatte, noch Fotos vom Leichnam und schickte sie an drei Personen.
"Ich wollte, dass meine Freunde wissen, dass ich ins Gefängnis gehe", sagte die 14-Jährige. Zurück in ihrer betreuten WG wusch sie sich, zog sich um, wählte den Notruf und gestand die Tat. "Ich war selber im Schock, was ich gemacht habe, von der Situation", so die Beschuldigte. Auf die Frage, wie sie heute über ihr Opfer denkt, meinte sie: "Ich denke viel an ihren Schmerz, wie sie gelitten hat. Das schockiert mich sehr, dann fühl ich das auch manchmal."
Mit den Benzodiazepinen habe sie "Euphorie" gespürt, sei "mutig" gewesen, so auch am Tattag, sagte die Angeklagte. Die 14-Jährige schaute leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, auch Gewaltvideos und Filme über Serienkiller habe sie "fast täglich" konsumiert. "Das hat mir einen Kick gegeben."
Jugendliche "hat nach Hilfe gerufen"
"Sie hat nach Hilfe gerufen", sagte ihre Anwältin. In einem Brief an die Mutter sprach sie von dem "Schmerz, der sie umarmt wie ein bester Freund". Das Tötungsdelikt sei "völlig unbegreiflich, ein Kind begeht so eine Tat". Aufgrund der Einnahme der Medikamente sei ihre Dispositionsfähigkeit herabgesetzt, betonte der Staatsanwalt. Sie habe das Gefühl gehabt, sie müsse jemanden töten, ansonsten müsse sie Suizid begehen, sagte der Ankläger.
Eine Betreuerin ihrer WG beschrieb die 14-Jährige als emotionslos, sie habe oft "einen leeren Blick" gehabt. Die Termine bei der Psychotherapeutin wurden von ihr nur unregelmäßig wahrgenommen. "Wir waren da in Alarmbereitschaft." In der Zeit habe es auch stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen gegeben. "Sie war mimisch sehr eingeschränkt.
Man konnte wenig lesen, wie es ihr geht und was sie beschäftigt." In den ersten zwei Wochen ihres Einzugs im November 2025 sei sie "überangepasst" gewesen, danach kam es häufiger vor, dass sie zu spät nach Hause kam. Man habe das als "Grenzen ausloten" abgetan, sagte die Zeugin. In die Schule ging die 14-Jährige in der Zeit nicht. Man habe allerdings darauf hingearbeitet. "Wir können sie nicht zwingen", sagte die Betreuerin. "Wir können sie nicht daran hindern, die WG zu verlassen."
Laut psychiatrischem Gutachten war die 14-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Aufgrund ihrer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus, der Störung ihres Sozialverhaltens und ihres Drogenkonsums geht von der Jugendlichen allerdings die Gefahr aus, mit großer Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit unter dem Eindruck der schwerwiegenden und anhaltenden psychischen Störung erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen zu begehen. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten untergebracht.
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Einweisung beschlossen
Der Schöffensenat verurteilt das Mädchen letztlich zu acht Jahren Gefängnis. Sie wird außerdem in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Laut psychiatrischem Gutachten ist sie brandgefährlich. Das Urteil ist rechtskräftig.
(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)
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