Entscheidung fix

Gunkl-Strafe rechtskräftig - er geht drei Jahre in Haft!

Ein Mann mit Brille und gelbem Hemd steht neben einer Person im Anzug in einem Gerichtssaal.
© APA/HANS KLAUS TECHT
Nach dem aufsehenerregenden Missbrauchsprozess muss Günther "Gunkl" Paal für drei Jahre hinter Gitter. Als wahrscheinlichster Haftort gilt die Justizanstalt Sonnberg in Niederösterreich, die über eine spezialisierte Abteilung für Sexualstraftäter verfügt. Das Urteil ist seit Freitag schon rechtskräftig.
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Wien. Das Urteil am Landesgericht schlug hohe Wellen: Statt der von der Verteidigung erhofften bedingten Strafe verhängte das Gericht eine dreijährige unbedingte Freiheitsstrafe gegen den Künstler. Günther Paal wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen sowie des Besitzes und der Weitergabe von Missbrauchsmaterial schuldig gesprochen.

Die 36 Monate - für die Hälfte könnte er eine Fußfessel bekommen - die am Donnerstag am Wiener Landesgericht über den Kabarettisten Günther Paal alias "Gunkl" verhängt wurde, ist rechtskräftig. Nachdem der 64-Jährige den Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 207 StGB) und Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial (§ 207a StGB) angenommen hatte, akzeptierte auch die Staatsanwaltschaft Wien die Entscheidung eines Schöffensenats.

"Wir verzichten auf Rechtsmittel", teilte Behördensprecherin Nina Bussek Freitagmittag auf APA-Anfrage mit. Damit ist klar, dass Paal zeitnahe eine schriftliche Aufforderung zum Strafantritt erhalten wird. Nachdem das Urteil schriftlich ausgefertigt und zugestellt ist, ist eine Frist von vier Wochen vorgesehen, innerhalb der sich der Betroffene in der zuständigen Justizananstalt zu melden hat.

Derzeit befindet sich der Verurteilte noch auf freiem Fuß. Die Aufforderung zum Strafantritt wird ihm postalisch zugestellt. Dieser verwaltungsrechtliche Ablauf nimmt erfahrungsgemäß zwischen einer Woche und mehr als einem Monat in Anspruch. Nach Erhalt des behördlichen Schreibens verbleiben dem Künstler genau 30 Tage Zeit, um die Haftstrafe anzutreten.

Wasserschloss Sonnberg als wahrscheinlichster Unterbringungsort

Mit der formellen Zustellung erfährt Paal auch die zuständige Justizanstalt. Alles deutet auf Sonnberg bei Hollabrunn hin. Die Einrichtung in einem historischen Wasserschloss bietet Platz für rund 350 männliche Häftlinge und weist eine wichtige Besonderheit auf: Es existiert ein eigener Behandlungsschwerpunkt für Sexualstraftäter inklusive engmaschiger Betreuung.

  • Eigene Abteilung mit psychologischer und psychotherapeutischer Betreuung
  • Schutz vor Übergriffen, denen diese Insassengruppe in herkömmlichen Haftanstalten oft ausgesetzt ist
  • Gezielte Behandlungsangebote zur Rückfallprävention
  • Strukturierter Tagesablauf mit geregelter Arbeitspflicht

Arbeitsalltag zwischen Gärtnerei und Werkstätten

Für arbeitsfähige Strafgefangene gilt im österreichischen Strafvollzug eine generelle Arbeitspflicht, die auch für Günther Paal greifen wird. Auf dem Areal der Justizanstalt Sonnberg befindet sich unter anderem eine zwei Hektar große Gärtnerei, in der Insassen Gemüse und Zierblumen kultivieren. Daneben verfügt der Betrieb über Werkstätten, Großküche, Wäscherei und einen angeschlossenen Pferdeeinstellbetrieb. Da Paal privat als ambitionierter Hobby-Schmied gilt, käme für ihn neben Gartenarbeiten auch eine Beschäftigung in den Anstaltswerkstätten infrage.

Für die Freizeitgestaltung stehen den Gefangenen Fitnessräume, ein Turnsaal, eine Bibliothek sowie im Außenbereich sogar ein eigener Beachvolleyballplatz zur Verfügung. Gesetzlich wäre eine bedingte Entlassung bei einer dreijährigen Freiheitsstrafe frühestens nach der Hälfte der Zeit, also nach 18 Monaten, denkbar. Insider aus dem Justizvollzug verweisen jedoch auf die strenge Praxis in Sonnberg: Es wird davon ausgegangen, dass der Verurteilte mindestens zwei Jahre absitzen muss, bevor über eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung oder den Umstieg auf eine elektronische Fußfessel entschieden werden kann.

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